Litauen legt Datum fest, an dem Kryptowährungsunternehmen eine Genehmigung beantragen müssen

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Die Bank of Lithuania (Bank of Lithuania) hat den 31.12.2025 als Frist festgelegt, bis zu der Unternehmen, die lizenzierte Kryptowährungsdienstleistungen im Rahmen des EU-MiCA-Rechtsrahmens anbieten, ihre Aktivitäten aufnehmen müssen. Nach diesem Datum werden alle nicht lizenzierten Kryptowährungsdienstleistungen in Litauen als illegaler Finanzbetrieb gemäß nationalem Recht betrachtet.

Derzeit sind über 370 Unternehmen im Zusammenhang mit Kryptowährungen registriert, aber nur etwa 120 Unternehmen sind tatsächlich aktiv. Rund 30 Unternehmen haben Anträge auf Erlaubnis eingereicht, wobei die Aufsichtsbehörde etwa 10 Anträge prüft. Die restlichen Unternehmen müssen entweder eine Erlaubnis beantragen, legal weiterarbeiten oder den Markt verlassen.

Verstöße nach Ablauf der Frist können strafrechtlich verfolgt werden, mit einer Haftstrafe von bis zu 4 Jahren, Geldstrafen oder Website-Blockaden. Es wird erwartet, dass der Kryptowährungsmarkt in Litauen in Bezug auf die Anzahl der Unternehmen schrumpft, aber in Bezug auf Größe und Compliance wächst.

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