Der Gesetzgeber des Bundesstaates Arizona hat einen Gesetzentwurf vorangetrieben, um einen strategischen Reservefonds für digitale Vermögenswerte einzurichten, der beschlagnahmte oder übergebene Kryptowährungen wie Bitcoin und XRP halten soll.
Der Gesetzgeber Arizonas hat kürzlich einen Gesetzentwurf vorangetrieben, um einen Digital Assets Strategic Reserve (DASR)-Fonds zu schaffen, wobei XRP und BTC ausdrücklich als Kryptowährungen genannt werden, die aufgenommen werden sollen. Der Gesetzentwurf wurde mit 4 zu 2 Stimmen im Finanzausschuss des Senats verabschiedet. Er legt fest, dass die Reserve aus digitalen Vermögenswerten bestehen wird, die vom Staat beschlagnahmt, eingezogen oder übergeben wurden.
Laut einem Faktenblatt des Forschungsteams des Gesetzgebers sollen die Vermögenswerte über einen qualifizierten Verwahrer oder ein börsengehandeltes Produkt (ETP) in den Fonds eingezahlt werden. Der vorgeschlagene Gesetzentwurf gibt dem Staatsschatzmeister die Befugnis, die eingezahlten Gelder zu investieren, und ermächtigt das Amt, digitale Vermögenswerte zu verleihen, sofern solche Transaktionen das finanzielle Risiko des Staates nicht erhöhen.
Dieser legislative Vorstoß folgt einem erheblichen Rückschlag im Jahr 2025, als Gouverneurin Katie Hobbs einen Gesetzentwurf vetoierte, der es dem Staatsschatzmeister und den Rentensystemen erlaubt hätte, bis zu 10 % ihrer Mittel in Kryptowährungen zu investieren. Zu dieser Zeit bezeichnete Gouverneurin Hobbs die Asset-Klasse als „ungetestet“ und argumentierte, dass die Nutzung von Rentenfonds für derart volatile Investitionen unverantwortlich sei.
Um diese Bedenken auszuräumen, führt der DASR-Gesetzentwurf spezifische Kriterien ein, anhand derer der Staatsschatzmeister die wirtschaftliche und technische Vitalität potenzieller Bestände bewerten kann. Zu diesen Kriterien gehören Marktkapitalisierung, Netzwerkaktivität, jährliches Transaktionsvolumen und eine „Netzwerkleistung“-Kennzahl, die dazu dient, Dezentralisierung und Sicherheit zu messen.
Darüber hinaus definiert das Faktenblatt, was als Kryptowährung gilt, und stellt einen „Fair-Value-Score“-Benchmark vor. Laut dem SB 1649-Faktenblatt:
„Virtuelle Vermögenswerte und Kryptowährungen oder native on-chain-Vermögenswerte, die den Kryptowährungs-Fair-Value-Score von einem Prozent des digitalen Gold-Standard-Benchmarks erfüllen, einschließlich Bitcoin, Digibyte, XRP, Stablecoins, Non-Fungible Tokens und alle anderen digitalen Vermögenswerte, die wirtschaftliche, proprietäre oder Zugangsrechte oder -befugnisse verleihen.“
Während der Gesetzentwurf nun dem vollständigen Senat vorgelegt wird, bleibt seine Zukunft ungewiss. Beobachter weisen auf ein hohes Veto-Risiko durch die Gouverneurin hin, falls die Exekutive diesen strategischen Reservefonds als zu weitreichend im Vergleich zu den im Jahr 2025 verabschiedeten konservativeren unclaimed property laws ansieht.
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