Bitcoin-Regulierungsstreit eskaliert: BPI kritisiert Basel-Regeln für die Behandlung von BTC als "toxischer Vermögenswert"

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Am 13. März gab das Bitcoin Policy Institute (BPI) bekannt, dass es öffentlich gegen die neuen Bankkapitalregeln der US-Regulierungsbehörden Stellung nehmen wird, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht festgelegte hohe Risikogewichtung für Bitcoin abzulehnen. BPI ist der Ansicht, dass diese Regel Bitcoin als „giftige Vermögenswerte“ betrachtet und möglicherweise die Beteiligung der Banken an Geschäften im Zusammenhang mit Kryptowährungen einschränken könnte.

Der geschäftsführende Direktor des BPI, Conner Brown, schrieb auf sozialen Plattformen, dass die Organisation die bevorstehenden Vorschläge der Federal Reserve genau beobachten werde und die Regulierungsbehörden auffordere, die Risikoklassifizierung von Bitcoin in den Bilanzen der Banken neu zu bewerten. Nach dem aktuellen Basel-Rahmenwerk wird Bitcoin mit einem Risikogewicht von bis zu 1250 % bewertet, was deutlich höher ist als bei den meisten traditionellen Vermögenswerten.

Gemäß den Basel-Kapitalregeln bedeutet ein Risikogewicht von 1250 %, dass Banken, die Bitcoin in ihrer Bilanz halten, Eigenkapital im Verhältnis 1:1 vorhalten müssen. Dies erhöht die Kosten für Banken, Bitcoin zu halten, erheblich und erschwert es Finanzinstituten, Dienstleistungen für Bitcoin-Unternehmen oder -Halter anzubieten. Im Vergleich dazu haben Bargeld, physisches Gold und Staatsanleihen in der Regel ein Risikogewicht von 0 %.

Michelle Bowman, Vizevorsitzende der Federal Reserve für Aufsichtsfragen, erklärte, dass die Fed in den kommenden Wochen entsprechende Durchführungsregeln vorlegen werde, um die letzte Phase des Basel-Abkommens umzusetzen. Sie betonte, dass das Ziel dieses Rahmens darin bestehe, die Aufsicht im Bankensektor zu verbessern und gleichzeitig die Sicherheit und Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten.

Dennoch sieht BPI erhebliche Probleme in der aktuellen Risikoklassifizierung. Brown hatte zuvor in einer Forschungsarbeit darauf hingewiesen, dass die Einstufung von Bitcoin als höchstriskantes Asset ein „ernsthafter Klassifizierungsfehler“ sei. Im Vorschlag des Basler Ausschusses von 2021 wurden Kryptowährungen in die Kategorie der Hochrisiko-Assets der zweiten Klasse eingestuft, wobei die gehaltene Menge auf höchstens 1 % des Kernkapitals beschränkt wurde.

Branchenbeobachter weisen darauf hin, dass, wenn das regulatorische Rahmenwerk unverändert bleibt, die Beteiligung der Banken am Bitcoin-Markt weiterhin eingeschränkt sein könnte, was die Position traditioneller Finanzinstitute im Bereich digitaler Vermögenswerte beeinträchtigen würde. Mit der bevorstehenden Bekanntgabe konkreter Durchführungsbestimmungen durch die US-Regulierungsbehörden könnte die Rolle von Bitcoin im globalen Bankensystem künftig ein zentrales Thema in den Diskussionen über Finanzpolitik werden.

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