Gate-News-Mitteilung, 17. April — Die Hong Kong Securities and Futures Professional Association (SFPA) unterstützt die Senkung der finanziellen Qualifikationsschwellen für Dual-Class-Aktienstrukturen, wie SFPA-Vorsitzender Chan Chi-wah mitteilte. Die Vereinigung ist der Ansicht, dass niedrigere Schwellen mehr hochwertige innovative und Unternehmen aus der New-Economy anziehen werden, die möglicherweise die derzeitige Anforderung von 400 Milliarden Hongkong-Dollar Marktkapitalisierung nicht erfüllen, um in Hongkong mit Strukturen mit Stimmrechtsgewichtung zu notieren und so die Wettbewerbsposition der Stadt als New-Economy-Finanzierungsplattform zu stärken.
Die SFPA schlägt vor, die Schwellenwerte so anzupassen, dass entweder ein Test mit 200 Milliarden HKD reiner Marktkapitalisierung gilt oder eine Kombination aus 60 Milliarden HKD Marktkapitalisierung und einer Umsatzanforderung von 600 Millionen HKD, wobei das bestehende Prinzip eines Umsatz-Marktkapitalisierungs-Verhältnisses von 10% beibehalten wird, während die gesamten Eintrittshürden gesenkt werden. Chan bemerkte, dass die aktuelle Schwelle von 400 Milliarden HKD zu streng für mittelgroße Tech-Unternehmen in der Expansionsphase sei und sie dadurch zu Börsennotierungen an der Nasdaq treibe. Niedrigere Schwellen würden den potenziellen Strom an Notierungskandidaten deutlich vergrößern und mehr Unicorn-Unternehmen nach Hongkong ziehen.
Chan hob hervor, dass der US-Markt keine derartigen Grenzen auferlegt, während das Vereinigte Königreich seine Kappungsgrenze im Verhältnis von 20x bereits entfernt hat. Für Gründer der obersten Ebene seien Kontrollrechte eine Kernüberlegung bei der Wahl des Notierungsstandorts. Die SFPA ist der Ansicht, dass Anleger bei ausreichender Offenlegung in Prospekten und prominent dargestellten Risikofaktoren über Stimmrechtsstrukturen beim Kauf informiert sein sollten. Dual-Class-Aktien würden weiterhin eine Option für ausgewählte, hochwertige Large-Cap-Unternehmen bleiben und nicht die Standardstruktur sein; kombiniert mit Definitionen für den Innovationssektor, externer Anerkennung, Unternehmensführung und fortlaufenden Verpflichtungen ist diese bedingte Lockerung zum Schutz der Anleger akzeptabel.
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