Der Nationale Steuerdienst Südkoreas hat am 7. Mai 2026 angekündigt, dass er mit fünf großen Betreibern virtueller Vermögenswerte zusammenarbeitet, um ab dem 1. Januar 2027 eine Kryptosteuer umzusetzen. Die Steuer wird auf Gewinne aus virtuellen Vermögenswerten, die KRW 2,5 Millionen übersteigen, einen kombinierten Satz von 22% (20% Einkommensteuer plus 2% lokale Einkommensteuer) anwenden. Die Umsetzung erfolgt über Upbit, Bithumb, Coinone, Korbit und Gopax.
Nach dem derzeitigen Einkommensteuergesetz werden Gewinne, die 2,5 Millionen KRW übersteigen, ab dem 1. Januar 2027 mit dem kombinierten Satz von 22% besteuert. Der Nationale Steuerdienst arbeitet mit den fünf großen Betreibern virtueller Vermögenswerte daran, detaillierte Standards für Erhebung und Berichterstattung festzulegen.
Moon Kyung-ho, Leiter der Abteilung für Einkommensteuer im Ministerium für Wirtschaft und Finanzen, sagte auf einem Notfall-Forum am 7. Mai, dass die Steuer auf virtuelle Vermögenswerte wie geplant am 1. Januar 2027 in Kraft treten sollte, und argumentierte, dass Einkommen dort besteuert werden sollte, wo es erzielt wird. Er merkte an, dass die rechtliche Grundlage für die Besteuerung virtueller Vermögenswerte durch eine im Dezember 2020 verabschiedete Gesetzgebung geschaffen wurde und nicht als abhängig vom separaten Regime der Steuer auf Erträge aus Finanzanlagen behandelt werden sollte.
Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen wies die Kritik zurück, die Krypto-Steuer sei unfair oder laufe auf eine doppelte Besteuerung hinaus, nachdem die Steuer auf Erträge aus Finanzanlagen gestrichen wurde. Moon Kyung-ho sagte, es wäre inkonsequent, virtuelle Vermögenswerte auszunehmen, während weiterhin andere Formen von Finanz-Einkommen besteuert würden. Er verwies darauf, dass große Anteilseigner, Auslandsaktien und nicht notierte Anteile bereits der Besteuerung unterliegen.
Zur Frage der Einstufung sagte Moon Kyung-ho, dass virtuelle Vermögenswerte nach den International Financial Reporting Standards als immaterielle Vermögenswerte behandelt würden, wodurch sich das Feld der sonstigen Einkünfte als die praktischste Steuerkategorie anbiete. Er sagte, mit diesem Ansatz ließen sich auch Erträge aus Staking, Airdrops und ähnlichen Aktivitäten erfassen, ohne rechtliche Unklarheiten zu schaffen.
Das Ministerium wies außerdem Bedenken hinsichtlich Verlustvorträgen zurück und erklärte, dass eine solche Behandlung auch für andere Finanzprodukte noch nicht vollständig verfügbar sei. Zudem wies es Behauptungen einer doppelten Besteuerung zurück und führte aus, dass die Mehrwertsteuer nicht auf die virtuellen Vermögenswerte selbst anfalle, sondern auf die Maklerleistungen, die von Börsen bereitgestellt werden.
Moon Kyung-ho sagte, der Nationale Steuerdienst habe die notwendige elektronische Infrastruktur bereits aufgebaut und werde die Überwachungskapazitäten weiter ausbauen, unter anderem über Regeln zur Meldung von Auslands-Konten sowie über das Crypto-Asset Reporting Framework. Detaillierte Hinweise zu Themen wie Staking und anderen Transaktionstypen sollen über künftige Steuerhinweise veröffentlicht werden.
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