Die britische FCA durchsuchte bei einer Razzia 8 P2P-Krypto-Handelsplätze in London und erließ eine Unterlassungsanordnung.

英國FCA監管

Die britische Financial Conduct Authority (FCA) hat am 22. April bekanntgegeben, dass ihr Durchsetzungsteam gemeinsam mit der britischen Steuer- und Zollbehörde (HMRC) und dem Ermittlungsteam für organisierte Kriminalität im Südwesten (SWROCU) am 21. April Razzien in acht Standorten in London durchgeführt hat, die angeblich illegale Peer-to-Peer-(P2P)-Krypto-Währungs-Handelsstätten betreiben, und in jedem Standort Unterlassungsverfügungen erlassen hat. Die FCA bestätigte, dass es derzeit in Großbritannien keine legal registrierten P2P-Krypto-Plattformen gibt.

Einzelheiten zur Razzia: Rechtsgrundlage und Durchsetzung durch mehrere Behörden

Laut der offiziellen Erklärung der FCA vom 22. April stützte sich die Razzia auf die Verordnung über Geldwäschebekämpfung, Terrorismusfinanzierungsbekämpfung und die Übertragung von Geldmitteln von 2017 (Anti-Money Laundering, Counter-Terrorism Financing and Transfer of Funds Regulations 2017). Dabei handelt es sich um den ersten gemeinsamen Vollstreckungsansatz der FCA, bei dem erstmals das Finanzermittlungs- und Abteilungssystem der Steuerbehörden und der organisierten Kriminalität gemeinsam gegen die P2P-Krypto-Handelsbranche vorgeht.

Der Direktor für Durchsetzung und Marktaufsicht bei der FCA, Steve Smart, erklärte in der Erklärung: „Nicht registrierte Peer-to-Peer-Krypto-Währungs-Händler, die im Vereinigten Königreich tätig sind, stellen eine illegale Handlung dar und bergen ein Risiko für Finanzkriminalität. Wir werden alle Befugnisse einsetzen und gemeinsam mit unseren Partnern gegen solche Verhaltensweisen vorgehen.“

Der stellvertretende Leiter von SWROCU, Ross Flay, erklärte in der Erklärung: „Durch die Zusammenarbeit mit FCA- und HMRC-Kollegen können wir illegale, nicht registrierte P2P-Krypto-Währungsgeschäfte wirksam bekämpfen und stören. Als Vollstreckungsbehörde möchten wir verhindern, dass diese Händler kriminellen Akteuren Wege bieten, Gelder zu transferieren, zu verschleiern und für illegale Zwecke zu nutzen.“

In ganz Großbritannien keine legal registrierten P2P-Krypto-Händler

Laut der Erklärung der FCA vom 22. April hat die FCA derzeit in Großbritannien keinen einzigen legal operierenden P2P-Krypto-Währungshändler oder keine Plattform registriert, was bedeutet, dass sämtliche P2P-Krypto-Handelsaktivitäten in Großbritannien ohne Lizenzstatus stattfinden. Die FCA erklärte, dass es sich bei der gemeinsamen Razzia um ihre erste strafrechtliche Maßnahme gegen die P2P-Krypto-Handelsbranche im Laufe vieler Jahre handelt; zuvor war die FCA hauptsächlich damit umgegangen, dass sie Verwarnhinweise gegen nicht registrierte Krypto-Geschäfte herausgab.

Neueste Entwicklungen im aufsichtsrechtlichen Rahmen für Krypto-Währungen in Großbritannien

Laut der Ankündigung der FCA hat die FCA Anfang dieses Monats eine Konsultation zu beaufsichtigten Krypto-Währungsaktivitäten gestartet, die Bereiche wie die Emission von Stablecoins, Handelsplattformen, Verwahrung (Custody) und Staking umfasst. Krypto-Unternehmen können ab dem 2026-09-01 mit der Beantragung einer Genehmigung beginnen, und das vollständige Aufsichtsmodell soll im 2027-10-01 in Kraft treten. Die Frist für diese Konsultation endet am 2026-06-03, und die endgültigen Regeln werden voraussichtlich im Sommer 2026 veröffentlicht; DeFi- und Regeln zur Flexibilität bei dezentralen Ledgern werden in diesem Jahr später in einer separaten Konsultation besprochen.

Häufige Fragen

Wie lauten die Zeitpunkte, Orte und die Rechtsgrundlage für die Razzia der britischen FCA?

Laut der Erklärung der FCA begann die Razzia am 21. April (Dienstag) am Vormittag. Ziel waren acht Standorte in London, die angeblich illegale P2P-Krypto-Handelsstätten betreiben. Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über Geldwäschebekämpfung, Terrorismusfinanzierungsbekämpfung und die Übertragung von Geldmitteln von 2017; die beteiligten Behörden sind HMRC und SWROCU.

Gibt es derzeit in Großbritannien legale, registrierte P2P-Krypto-Währungshändler?

Laut der Erklärung der FCA vom 22. April hat die FCA derzeit in Großbritannien keinen einzigen legal operierenden P2P-Krypto-Währungshändler oder keine Plattform registriert; sämtliche P2P-Krypto-Handelsaktivitäten in Großbritannien befinden sich damit in einem zustand ohne Lizenz.

Wann tritt der vollständige aufsichtsrechtliche Rahmen für Krypto-Währungen in Großbritannien in Kraft?

Laut der Mitteilung der FCA können Krypto-Unternehmen ab dem 2026-09-01 eine Genehmigung beantragen, und der vollständige Aufsichtsrahmen soll am 2027-10-01 in Kraft treten; die Frist für die aufsichtsrechtliche Konsultation der FCA zu Krypto-Währungen endet am 2026-06-03, und die endgültigen Regeln werden voraussichtlich im Sommer 2026 veröffentlicht.

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